Die Unfallversicherung ist für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch. Die Unfallversicherung hilft mit ihren Leistungen, den Schaden wiedergutzumachen, der bezüglich Gesundheit und Erwerbstätigkeit entsteht, wenn Versicherte verunfallen oder beruflich erkranken.
Versicherungsleistungen Wann haben Versicherte Anspruch auf Leistungen? Versicherte haben Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung bei
Arbeitnehmende, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber nicht mindestens 8 Stunden beträgt, sind jedoch nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle versichert. Dabei gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.
Durch eine Unfall Zusatzversicherung decken Sie folgende Leistungen ab: